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BGB § 1456 Selbständiges Erwerbsgeschäft

BGB § 1456 Selbständiges Erwerbsgeschäft

[ Auszug: (1) Hat ein Ehegatte darin eingewilligt, dass der andere Ehegatte selbständig ein Erwerbsgeschäft betreibt, so ist seine Zustimmung zu solchen Rechtsgeschäfte ... ]